Regeln
Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,
die folgenden Bedingungen regeln das vertragliche Verhältnis zwischen Euch
(nachfolgend Teilnehmer) und dem Willebadessen-LAN e.V. (nachfolgend Veranstalter
genannt). Mit dem Abschicken der Anmeldung bzw. dem Betreten der Räumlichkeiten
werden diese Regeln anerkannt.
§1 Anmeldung und Warteliste
Alle persönlichen Angaben sind wahrheitsgemäß
auszufüllen. Direkt nach der Online-Anmeldung gelangt ihr auf die Teilnehmerliste
mit dem Status: "ANGEMELDET".
Dann heißt es: Sofort überweisen! Nach Eingang des Startgelds auf
unserem Konto, wird euer Status auf "BEZAHLT!" gesetzt.
Sollte zum Zeitpunkt eurer Anmeldung die maximale Anzahl an Teilnehmern schon
erreicht sein werdet ihr auf eine Warteliste gesetzt. Wir werden uns bemühen
euch über den aktuellen Platz auf der Liste auf dem laufenden zu halten.
§2 Teilnahme minderjähriger Personen
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Eine Teilnahme unter 18 Jahren ist nicht möglich!
§3 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei zu geringer
Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, die ein stattfinden der Veranstaltung
unmöglich machen, ohne Einhaltung einer Frist abzusagen. Der Veranstalter
kann Teilnehmer vor und während der Veranstaltung ausschließen, wenn
die Durchführung der Veranstaltung trotz Mahnung vom entsprechenden Teilnehmer
nachhaltig gestört wird. Jeglicher Anspruch auf Entschädigung erlischt
hierdurch. Falls dabei Kosten entstehen sollten, sind diese vom störenden
Teilnehmer zu tragen.
§4 Rücktritt durch den Teilnehmer
Jeder Teilnehmer kann jederzeit von seiner Anmeldung zurücktreten ! Der
Rücktritt muss schriftlich (Email reicht) spätestens 48 Stunden vor
Beginn der Veranstaltung bei den ORGAs angekommen sein um Leute, die eventuell
auf der Warteliste stehen, nachrücken zu lassen ! Beim Rücktritt innerhalb
der letzten 48 Stunden kann aus organisatorischen Gründen der Unkostenbeitrag
nicht zurückerstattet werden!
§5 Haftung der Teilnehmer
Falls es zur Sachbeschädigung durch einen Teilnehmer im Bereich der Veranstaltung
kommt, dabei seien sowohl das Inventar des Veranstaltungsortes als auch eingebrachte
Sachen der Veranstalter, Sponsoren und Teilnehmer genannt, haftet der Verursacher
unbeschränkt und in voller Höhe und kann sofort von der Veranstaltung
ausgeschlossen werden. Jeder Teilnehmer haftet für selbst eingebrachte
Gegenstände (Computer, Zubehör, Kleidung ...). Bei Abhandenkommen
(Diebstahl) oder Beschädigung von Eigentum eines Teilnehmers übernimmt
der Veranstalter weder Haftung noch leistet er Schadensersatz.
§6 Nutzung von Software
Es wird angemerkt, dass jeglicher Einsatz und Besitz nicht lizenzierter Software
gesetzlich verboten ist. Der Veranstalter spricht sich davon frei, für
die Daten auf den mitgebrachten Datenträgern (Festplatten, CD-ROMS, CDR,
CDRW, DVD, Zip-Drives etc.) verantwortlich zu sein. Dasselbe gilt für im
Netzwerk transferierte, nicht vom Veranstalter bereitgestellte Dateien. Der
Veranstalter ist weder gewillt, alle Daten zu kontrollieren, noch ist das unter
akzeptablem Aufwand durchführbar.
§7 Allgemeines Verhalten (Die "Chip-Klausel")
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, für einen gesitteten und reibungslosen
Ablauf der Veranstaltung zu sorgen. Falls ein Teilnehmer von der Veranstaltung
ausgeschlossen werden sollte, so geschieht dies nur im Interesse der anderen
Teilnehmer. Besonders grober Unfug ist zu unterlassen, körperliche Auseinandersetzungen
sind strengstens untersagt. Alkohol ist nur in Maßen zu konsumieren.
§8 Verhalten im Netzwerk
Versuche, andere Teilnehmer oder Game-/Fileserver zu nuken oder mit Viren und
Trojanern zu infizieren, sind strengstens untersagt und werden notfalls mit
einem Verweis von der Veranstaltung bestraft. Des weiteren ist ausschließlich
die zugeteilte IP-Adresse zu verwenden. Absichtliche Störungen des Netzwerkbetriebs,
z. B. die Vergabe von doppelten Rechnernamen etc., werden mit sofortigem Ausschluss
geahndet.
§9 Mitgebrachte Gebrauchsgegenstände / Veränderung
des Netzwerks
Der Veranstalter stellt einen Raum, einen Netzwerkzugang, Stromversorgung sowie
Server zur Verfügung. Anderes Equipment (Computer mit Netzwerkkarte(100MBit),
RJ45 Netzwerkkabel (Twisted Pair), etc.) sind vom Teilnehmer mitzubringen. Das
Benutzen von Lautsprechern ist untersagt. Es besteht Kopfhörerpflicht!!!
Das Mitbringen von überflüssiger Hardware ( Drucker, Scanner etc.)
sowie anderer Gebrauchsgegenstände wie Toastern, Mikrowellen, Backofen,
Wasserkochern, Lavalampen, Verstärkern oder Video-Projektoren o. ä.
sind aus Platz-, Strom-, Transport- und Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
Eigenmächtige Veränderungen am Netzwerk (das Einbringen von Erweiterungen,
z. B. durch Hubs etc.) ist ohne Absprache mit dem Veranstalter nicht gestattet.
§10 Rauschmittel
Das Mitbringen und Trinken von alkoholischen Getränken (über 6 Vol.%
Alc.) ist während der Veranstaltung für Jugendliche unter 18 Jahren
nicht gestattet. Auch der Konsum illegaler Rauschmittel ist strengstens untersagt
(Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz).
§11 Gesundheitliche Schäden
Die für Videospiele geltenden Sicherheits- und Wahrhinweise gelten ausnahmslos.
Für gesundheitliche Schäden wird keine Haftung übernommen (Epileptiker
sollten evtl. vorher einen Arzt konsultieren).
§12 Werbung / Handel
Den Teilnehmern ist es nicht gestattet, in irgendeiner Form für politische
oder gewerbliche Vereine zu werben, sondern nur den offiziellen Sponsoren der
Veranstaltung. Diese werden beizeiten öffentlich bekannt gegeben. Es darf
auf der Party ohne Zustimmung des Veranstalters nichts an- oder verkauft werden.
§13 Abfall
Anfallender Müll ist in die vorgesehenen Behältnisse
zu befördern. Jeder Teilnehmer hat seinen Platz so zu verlassen, wie er
aufgefunden wurde, d. h. sauber und ordentlich. Der Veranstalter wird sich bemühen,
Möglichkeiten zur Müllentsorgung und -trennung anzubieten, weist die
Teilnehmer jedoch an, möglichst den selbst verursachten Abfall auch selbst
zu entsorgen.
§14 Haftung durch den Veranstalter
Die Veranstalter können bei Sach- und Personenschäden nicht zur Verantwortung
gezogen werden. Sie sind außerdem nicht haftbar für die Daten, in
dessen Besitz ein Teilnehmer steht oder für den Datentransfer zwischen
den Teilnehmern im Netzwerk. Der Veranstalter übernimmt ebenso keine Haftung
für Schäden, die an der Soft- oder Hardware des Rechners durch eventuelle
Viren, das Aufspielen von Programmen, Umkonfiguration des Betriebssystems, etc.
entstehen. Wir sind gerne behilflich bei der Konfiguration des Netzwerkes und
der Programme, übernehmen aber keinerlei Haftung für eventuell auftretende
Fehlfunktionen, die dadurch entstehen.
§15 Gültigkeit der AGBs
Die hier aufgeführten Regeln sind ausnahmslos zu akzeptieren.
Sollte es der Verlauf der Vorbereitung und/oder der Veranstaltung notwendig
machen, so behält sich der Veranstalter eine Änderung vor. Eine Missachtung
kann den Verweis von der Veranstaltung und u. U. eine Anzeige zur Folge haben.
Willebadessen, den 28.08.2004
Willebadessen-LAN e.V.